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Allgemeinverfügung für Alten- und Pflegeeinrichtungen

Ambulant betreute Wohngemeinschaften


In  den Wohngemeinschaften teilen sich zehn bis zwölf Bewohner eine Wohnung. Jeder Mitglied der Gemeinschaft bewohnt darin ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln. Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Bäder werden gemeinsam genutzt. Das professionelle Pflegepersonal des ambulanten Pflegedienstes Martin Altrock GmbH, pflegt und versorgt die Bewohner. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr vor Ort und Unterstützen die Bewohner bei Ihrer Alltagsbewältigung. Die Bewohner leben als Mieter in der Wohngemeinschaft. Die WG ist ihr Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen sollen. Dazu trägt ein normaler Tagesablauf bei, der vom ambulanten Pflegedienst durch gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten strukturiert wird.  Die Bewohner werden in ihren Fähigkeiten gefördert und bei der Gestaltung des Alltags unterstützt. Individuelle Wünsche und Tagesrhythmen sollen gelebt werden können. Die Betreuenden und Alltagsbegleiter kennen die Biographien, Vorlieben und Abneigungen der Bewohner und orientieren sich an deren Vorlieben und Bedürfnissen. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft wird durch einen Angehörigen, Betreuer oder sich selbst, als Mitglied der Auftraggebergemeinschaft [AGG] vertreten. Die AGG tritt für die Interessen der Gemeinschaft ein.



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